KFZ-Gutachter finden
kostenlos & deutschlandweit anfragen
Stellen Sie eine kostenlose Anfrage für ein Schaden- oder Wertgutachten. Wir prüfen die Verfügbarkeit eines AZKG-zertifizierten Gutachters in Ihrer Region und melden uns bei Ihnen.
Gutachter finden
Kostenlose Vermittlung
Über die kostenlose Anfrage vermittelt die AZKG Academy KFZ-Gutachter für Schaden- und Wertgutachten in ganz Deutschland. Sie geben Ort und Schadenart an, wir prüfen die Verfügbarkeit eines AZKG-zertifizierten Gutachters in Ihrer Region und melden uns bei Ihnen.
Warum AZKG-zertifizierte Gutachter?
Ausgebildete Gutachter für Ihre Schadensbegutachtung
Geprüfte Qualifikation
Alle Gutachter haben unsere umfassende Zertifizierungsprüfung erfolgreich bestanden und verfügen über fundiertes Fachwissen.
Nachvollziehbare Gutachten
Die Gutachter dokumentieren Schäden und Werte nachvollziehbar und unterstützen Sie bei der Schadenabwicklung.
Verfügbarkeit nach Standort
Wir prüfen für jede Anfrage, welcher Gutachter an Ihrem Standort verfügbar ist, und melden uns bei Ihnen.
Sorgfältige Dokumentation
Fotos, Messungen und eine klare Herleitung von Kosten und Werten machen das Gutachten für alle Beteiligten verständlich.
Sachliche Beurteilung
Ein Gutachten dient der sachlichen Beurteilung Ihres Fahrzeugs, unabhängig von Werkstatt und Versicherung.
Kostenlose Vermittlung
Unser Vermittlungsservice ist für Sie völlig kostenfrei.
So funktioniert die Gutachter-Vermittlung
In nur 3 einfachen Schritten zu Ihrem zertifizierten KFZ-Gutachter
Anfrage stellen
Füllen Sie unser Formular mit Ihren Kontaktdaten und Schadensinformationen aus. Der Vorgang dauert nur wenige Minuten.
Gutachter-Vermittlung
Wir suchen den passenden AZKG-zertifizierten Gutachter in Ihrer Nähe und stellen den Kontakt her. Sie erhalten alle Details per E-Mail.
Termin & Gutachten
Vereinbaren Sie direkt einen Termin mit dem Gutachter. Nach der Begutachtung erhalten Sie Ihr nachvollziehbares Gutachten.
Wann brauchen Sie einen KFZ-Gutachter?
Ein KFZ-Gutachter, auch Kfz-Sachverständiger genannt, beurteilt Fahrzeuge, Schäden und Werte unabhängig und nachvollziehbar. Sein Gutachten dient als Grundlage für Schadenregulierung, Reparatur, Kauf oder Verkauf. Typische Anlässe sind:
Unfall mit Fremdverschulden
Nach einem unverschuldeten Haftpflichtschaden belegt das Gutachten Schaden, Reparaturkosten, Wertminderung und Restwert.
Kaskoschaden
Bei Eigenverschulden, Hagel, Sturm oder Vandalismus dokumentiert der Gutachter den Schaden für die Abstimmung mit Ihrer Kaskoversicherung.
Wertgutachten
Für Kauf, Verkauf, Leasingrückgabe, Erbfall oder Versicherung wird der Fahrzeugwert fundiert ermittelt, auch bei Oldtimern.
Ratgeber: Gutachten, Kosten und Ablauf
Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt nennt nur die voraussichtlichen Reparaturkosten. Ein Gutachten geht weiter: Es bewertet zusätzlich die merkantile Wertminderung, den Restwert, den Wiederbeschaffungswert und je nach Fall die Reparaturdauer und den Nutzungsausfall. Bei größeren Schäden ist ein Gutachten deshalb meist die bessere Grundlage, bei kleinen Bagatellschäden kann ein Kostenvoranschlag ausreichen.
Wer zahlt den KFZ-Gutachter?
Nach einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens. Bei Eigenverschulden oder einem Kaskoschaden hängt die Kostenübernahme von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Klären Sie das am besten vor der Beauftragung im Einzelfall.
Haftpflichtschaden oder Kaskoschaden: der Unterschied
Beim Haftpflichtschaden ist ein anderer Verkehrsteilnehmer schuld, und dessen Versicherung reguliert den Schaden. Beim Kaskoschaden reguliert Ihre eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung, etwa bei selbst verursachten Unfällen, Hagel oder Vandalismus. Je nach Fall unterscheiden sich Ablauf und Umfang der Begutachtung.
Wie läuft die Besichtigung ab?
- Sie stellen das Fahrzeug bereit, möglichst unverändert und zugänglich
- Fahrzeugschein, Unfallbericht und vorhandene Unterlagen halten Sie bereit
- Der Gutachter dokumentiert den Zustand mit Fotos und Messungen
- Anschließend erstellt er das Gutachten und übermittelt es Ihnen
Was steht in einem KFZ-Gutachten?
Ein Gutachten enthält die Fahrzeugdaten, eine Beschreibung des Schadens, den Reparaturweg mit Reparaturkosten, die Wertminderung, den Restwert und den Wiederbeschaffungswert sowie aussagekräftige Fotos. Es ist so aufgebaut, dass Versicherung, Rechtsanwalt und Werkstatt die Ergebnisse nachvollziehen können.
Darf ich den Gutachter selbst wählen?
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Geschädigte in der Regel die freie Wahl des Gutachters. Eine gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen bestimmten Gutachter vorschreiben. Im Zweifel lassen Sie sich im Einzelfall rechtlich beraten.
Gutachter-Anfrage in ganz Deutschland
Stellen Sie Ihre Anfrage für jeden Ort in Deutschland. Wir prüfen, welcher AZKG-zertifizierte Gutachter für Ihren Fall in Frage kommt.
Anfrage aus ganz Deutschland
Wir prüfen die Verfügbarkeit für Ihren Standort
Alle Bundesländer
Anfragen aus allen Bundesländern sind möglich
Verfügbarkeit nach Standort
Wir prüfen, wann ein Gutachter für Ihren Ort Zeit hat
KFZ-Gutachter nach Bundesland und Stadt
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Häufig gestellte Fragen
Alles was Sie über die AZKG Gutachter-Vermittlung wissen müssen
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Die Vermittlung über die AZKG Academy ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Die Kosten für das Gutachten selbst hängen von Art und Umfang des Auftrags ab.
Nach einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Gutachterkosten. Bei Eigenverschulden oder einem Kaskoschaden hängt es von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Klären Sie die Kostenübernahme am besten vorab im Einzelfall.
Ein Kostenvoranschlag nennt nur die voraussichtlichen Reparaturkosten. Ein Gutachten dokumentiert zusätzlich Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert und je nach Fall Reparaturdauer und Nutzungsausfall. Bei größeren Schäden ist ein Gutachten meist die bessere Grundlage, bei kleinen Bagatellschäden kann ein Kostenvoranschlag genügen.
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Geschädigte in der Regel die freie Wahl des Gutachters. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen bestimmten Gutachter vorschreiben. Im Zweifel lassen Sie sich im Einzelfall rechtlich beraten.
Wir melden uns zeitnah nach Ihrer Anfrage. Wann ein Besichtigungstermin möglich ist, hängt von der Verfügbarkeit des Gutachters an Ihrem Standort ab. Je genauer Ihre Angaben zum Schaden sind, desto schneller kann der passende Gutachter ausgewählt werden.
Ob eine Versicherung ein Gutachten berücksichtigt, entscheidet sie im Einzelfall. Die Gutachter erstellen nachvollziehbare Gutachten auf Grundlage der Inhalte, die in der AZKG-Ausbildung vermittelt werden.
Begutachtet werden unter anderem Unfallschäden mit Fremd- oder Eigenverschulden, Hagel-, Sturm- und Vandalismusschäden sowie Wertgutachten für Kauf, Verkauf, Leasingrückgabe oder Erbe. Auch Oldtimer können bewertet werden.
Sie erhalten das Gutachten und können es Ihrer Versicherung, Ihrem Rechtsanwalt oder Ihrer Werkstatt vorlegen. Es dient als Grundlage für die Schadenregulierung und die Reparatur.
Anfragen sind für alle Orte in Deutschland möglich. Auf der Seite KFZ-Gutachter nach Stadt finden Sie die Übersicht nach Bundesland. Wir prüfen die Verfügbarkeit für Ihren Standort.
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